Lernkontrakte (Methoden)

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"Der Lernkontrakt oder die Lernvereinbarung ist kein Vertrag im eigentlichen Sinne zwischen zwei Vertragsparteien, sondern eine Vereinbarung, die der Lernende in erster Linie mit sich selbst schließt. Wie in einem 'richtigen' Vertrag sind in ihm die Rahmenbedingungen festgelegt, die notwendig sind, um das (selbstgesteckte) Lernziel zu erreichen. Oft ist es eine große Motivationshilfe, vor dem Beginn eines Fernlehrgangs oder eines Fernstudiums einen solchen Lernkontrakt tatsächlich schriftlich niederzulegen."

Nach: Deutsches Fernschulportal

Lernkontrakte ist eine Materialsammlung aus dem Themenportal Methoden.


Ein Lernkontrakt oder die Lernvereinbarung ist eine Vereinbarung, die der Lernende in erster Linie mit sich selbst schließt. Wie in einem »richtigen« Vertrag sind in ihm die Rahmenbedingungen festgelegt, die notwendig sind, um das (selbstgesteckte) Lernziel zu erreichen: Lernziele, Inhalte, Aufgabenstellung, Zeit, Zusammenarbeit. Es ist eine Motivationshilfe, das vor dem Beginn eines Bildungsganges niederzulegen.

»Disziplin • Wer nicht pünktlich zum Unterricht erscheint, hat kein Recht mehr auf Teilnahme an der Stunde und die Verspätung wird als Fehlzeit angerechnet. • Wer Unterrichtszeit versäumt (=Fehlzeit), benachrichtigt den Klassenlehrer spätestens am 2. Fehltag und bringt sofort am nächsten Schultag eine schriftliche Entschuldigung (s. Entschuldigungsmuster!) oder ein ärztliches Attest mit."

Leistungen müssen gewürdigt werden. Sie stellten wertvolle Zwischenergebnisse auf einem Lernweg dar. Wenn Schüler/-innen die Möglichkeit bekommen, Lernfortschritte zu dokumentieren, übernehmen sie Verantwortung für ihr eigenes Lernen. Darüber hinaus sind diese Ergebnisse Basis für die Leistungsbewertung. Sie unterliegen einer Selbst- als auch Fremdbewertung durch Lehrer und Öffentlichkeit. Indem Schüler/ -innen sich mit ihrer Leistung präsenti...