In mehreren Bundesländern, so in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Saarland, Rheinland-Pfalz haben die Kultusministerien Vereinbarungen mit der Bundeswehr über eine engere Zusammenarbeit zwischen Schule und Bundeswehr geschlossen. Dadurch wird die Einbeziehung von Jugendoffizieren der Bundeswehr in den Unterricht auf eine neue Grundlage gestellt und die Einbeziehung der Bundeswehr in die Lehreraus- und -fortbildung ermöglicht.
Dies ist eine kollegiale Materialsammlung im rpi-Wiki im Themenportal Lebensraum Schule.
Unterrichtsideen
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Aktuell
- Bildungsklick: GRÜNE kritisieren einseitige Bundeswehrwerbung an Schulen (17.05.2010)
"Umgang der Schüler mit Waffen und Waffensimulatoren muss ausgeschlossen werden ... Als 'sehr unbefriedigend' hat die schulpolitische Sprecherin der Grünen-Landtagsfraktion Ina Korter die Antwort der Landesregierung auf ihre Anfrage nach Bundeswehrveranstaltungen in der Schule bezeichnet."
- rpi-Blog: Bundeswehr im Klassenzimmer - pro und contra (29.04.2010)
"Bundeswehr in der Schule: Fast 200 Schulbesuche gab es in den vergangenen drei Jahren beispielesweise in Berlin. Denn die Bundeswehr darf in Schulen über sich informieren. Politisch ist das nicht unumstritten. In Berlin hat sich beispielsweise ein Protestbündnis gebildet."
- taz: Soldaten im Klassenzimmer (25.03.2010)
"Die Bundeswehr darf zwar grundsätzlich Informationsveranstaltungen für Schüler anbieten. Deren Leitung muss jedoch in den Händen der Schulen bleiben. Und die müssen darauf achten, dass der Nachwuchs ausgewogen und neutral informiert wird. Das ist das Ergebnis einer Studie, die der wissenschaftliche Dienst des Bundestags auf Bitten des Berliner Bundestagsabgeordneten Stefan Liebich (Linke) erstellt hat."
Informationen
- Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste: Bundeswehr im Schulunterricht (12.03.2010)
Dr. Tilman Hoppe geht in seiner Ausarbeitung der Frage nach, ob durch Informationsveranstaltungen der Bundeswehr in der Schule ein möglicher Grundrechtseingriff in die Rechte der SchülerInnen und Eltern vorliegt.
Aus dem Gutachten: "Bei Veranstaltungen zur Wehrpflicht gilt: Die Pflicht zur Ableistung eines Kriegsdienstes ist in der Verfassung verankert, ebenso das Recht, Waffengebrauch im Kriegsdienst aus Gewissensgründen zu verweigern. ... Auch hier sind einseitige Beeinflussungen der Schüler unzulässig. Denkbar ist z.B., dass die Bundeswehr Veranstaltungen zusammen mit dem Bundesamt für den Zivildienst durchführt."
"Ergebnis: Informationen über die Bundeswehr im Schulunterricht sind verfassungsrechtlich grundsätzlich unbedenklich. Je umstrittener in der Öffentlichkeit die Inhalte der Veranstaltung sind, desto eher muss der Schulträger auf Ausgewogenheit achten. ... In jedem Fall gilt für die Schule das Gebot der Neutralität."
- Deutscher Bundestag (Informationsdienst): Antwort der Bundesregierung (23.04.2010)
"auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Harald Koch, Stefan Liebich, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 17/1315"
Aus dem Inhalt: Informationen der Bundeswehr im Pflichtteil des Schulunterrichts sind verfassungsrechtlich grundsätzlich zulässig. Mit statistischen Angaben zur Zahl der durchgeführten Veranstaltungen usw.
Aus der Anfrage:
"In einem Gutachten zum Thema „Bundeswehr im Schulunterricht“ des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages vom 12. März 2010 heißt es mit Blick auf das Neutralitätsgebot: „ Je umstrittener in der Öffentlichkeit die Inhalte der Veranstaltung sind, desto eher muss die Schule auf die Ausgewogenheit achten (…) Dies kann die Schule sicherstellen, indem sie z. B. zu einer Veranstaltung auch einen militärkritischen Vertreter einlädt (…)“.
Aus der Antwort:
"Die Bundesregierung findet sich in dem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages zum Thema „Bundeswehr im Schulunterricht“ darin bestätigt, dass „Informationen über die Bundeswehr im Pflichtteil des Schulunterrichts verfassungsrechtlich grundsätzlich zulässig“ sind ... Insoweit werden Jugendoffiziere und Wehrdienstberatungsoffiziere auch weiterhin ihrer Fachaufgabe auf Einladung in Schulen nachkommen und über die Bundeswehr wertfrei informieren. ... Die Jugendoffiziere kommunizieren ihre Fachinhalte auf Grundlage des Beutelsbacher Konsenses und verfolgen damit einen ganzheitlichen und pluralistischen Bildungsansatz eines schüler- bzw. teilnehmerorientierten methodisch-didaktischen Vorgehens, der sich besonders des Kontroversitätsgebots und des Überwältigungsverbots verpflichtet fühlt. Insoweit tragen die Jugendoffiziere der Bundeswehr durch ihre Arbeit als Mittler der Politischen Bildung im öffentlichen Auftrag den Grundprinzipien der Pluralität, Überparteilichkeit und Unabhängigkeit Rechnung."
- AG Schule und Bundeswehr
Rahmenabkommen und Vereinbarungen zwischen Schulbehörden und Bundeswehr - Verzeichnis von Berichten